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Transparenz des gehalts
nicht-diskriminierungsbestimmung

Transparenz des Gehalts​​​​​ Nicht-Diskriminierungsbestimmung​​​​

Eine Mitteilung an alle Antragsteller und Mitarbeiter

​​​​​​​Der Auftragnehmer wird Mitarbeiter oder Antragsteller nicht entlassen oder auf andere Weise diskriminieren, weil sie nach ihrem eigenen Gehalt oder dem Gehalt von gefragt, darüber gesprochen oder es offengelegt haben ein anderer Mitarbeiter oder Antragsteller. Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer wesentlichen Aufgaben Zugang zu den Vergütungsinformationen anderer Mitarbeiter oder Bewerber haben, können das Gehalt anderer Mitarbeiter oder Bewerber jedoch nicht an Personen weitergeben, die sonst keinen Zugang zu Vergütungsinformationen haben, es sei denn, die Offenlegung erfolgt (a) als Antwort auf eine formelle Beschwerde oder Anklage, (b) zur Förderung einer Untersuchung, eines Verfahrens, einer Anhörung oder einer Maßnahme, einschließlich einer vom Arbeitgeber durchgeführten Untersuchung, oder (c) im Einklang mit der gesetzlichen Informationspflicht des Auftragnehmers. 41 CFR 60-1.35(c).